Bei der Geldanlage Steuern sparen

Mit der Anlage von Geld Steuern zu sparen, sollte nicht nur einen finanziellen Gewinn bringen, sondern auch einen Minderung der Steuer. Das ist aber nach den Gesetzesänderungen von 2009 nur noch schwer zu realisieren. Von der Gesetzesänderung waren besonders die Wertpapiere betroffen, während für die Anlage in Gold, Silber oder andere Wertsachen weiter die alte gesetzliche Regel gilt. Ein möglicher Kursgewinn wird ja erst durch den Verkauf der Anlage realisiert. Und da ist die Steuerfreiheit vom Steuerfreibetrag abhängig. Über die Geldanlage von Silber und den Verkauf von Silber kann sich im Silberforum informiert werden.

Steuerersparnis durch Wertpapier- und Fondanlage
Sind bis zum 31.12.2008 noch Wertpapiere gekauft worden, bleibt der Kursgewinn steuerfrei, wenn die Papiere mindestens ein Jahr im Depot liegen. Nach 2009 gekaufte Wertpapiere unterliegen mit ihren Zinsen, Dividenden und Verkaufserlösen der Abgeltungssteuer. Das sind 25 % plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Es bleibt ein Pauschbetrag für Sparer in Höhe von 801 und 1602 Euro bei Zusammenveranlagung. Der Sparerpauschbetrag kommt bei Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Kapitalanlagen und Termingeschäften zum Abzug. Es entfällt auch der steuerliche Abzug von Kreditkosten und Zinsen, die beim Kauf von Wertpapieren, die mit Krediten finanziert wurden, anfallen.
Offene Immobilienfonds: Die jährliche Ausschüttung bleibt im Durchschnitt bis zu 50% steuerfrei. Das liegt daran, dass die Ausschüttungen keine Kursgewinne sind. Die meist geringen Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Mieteinnahmen aus dem Fond werden beim Anleger als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommenssteuer versteuert. Mieteinnahmen aus dem Ausland sind in Deutschland steuerfrei. Veräußerungsgewinne aus dem Immobilienverkauf sind steuerfrei, wenn der Fond sie zehn Jahre besessen hat.

Anlage in Silber, Gold und andere Werte
Gerade in der Krise gelten Wertpapiere als wenig zuverlässig. Weiter erschwert wird ihr Anlagewert durch die Kürzungen, die Zins und Rendite durch die veränderten Steuergesetze erfahren haben. Die Geldanlage in Silber und Gold scheint da eine Alternative zu sein. Silber und Gold, Münzen, Schmuck, Antiquitäten, Kunst oder Briefmarken können steuerfrei verkauft werden, wenn sie ein Jahr im Besitz des Verkäufers waren. Werden sie innerhalb des Besitzjahres verkauft, so kommt eine Freigrenze von 600 Euro zum Zuge.



Donnerstag
17.05.2012
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