Um das Pferd nicht von hinten aufzuzäumen, sollte als aller erstes dafür gesorgt werden, dem Heimarbeitsplatz die nötige Ordnung zu verschaffen. Das ist nicht nur im Sinne der Arbeit selber, sondern auch für die nötigen Unterlagen vorteilhaft, die es für eine effiziente Steuererklärung braucht. Die Organisation hängt nicht nur davon ab, ob alles an seinem rechten Ort steht, sondern auch, wie dieser erreicht werden kann. Unterlagen, deren Zweck einzig auf die Erklärung abzielen, sollte nicht in den normalen Arbeitskreislauf geraten.
Sowohl die Arbeit selber als auch die Unterlagen über die Arbeit sind weiterhin strikt vom Arbeitsmaterial zu trennen. D.h. Druckerverbrauchsmaterial, Stifte, neue Hefter und dergleichen an einem gesondertem Ort aufbewahren. Übrig bleibt die reine Arbeitsfläche und die Erhebungen, welche für eine Erklärung notwendig sind. Manche der für eine Erklärung relevanten Dokumente sind aber auch gleichzeitig integraler Bestandteil der Arbeit. Beim Ausstellen einer Rechnung muss ein gewisser Bezug gewahrt bleiben. Solch ein Ausschnitt sollte entweder kopiert oder separat ausgedruckt werden, um ihn in die für die Steuererklärung relevanten Dokumente einsortieren zu können.
Bei all diesen Ausführungen bleibt es zwar den eigenen Vorlieben überlassen, wie und wo Sie die Einteilung platzieren. Allerdings empfehlen Wir die klassische 1/3 Anordnung. Es ist offensichtlich, dass sich die Arbeitsfläche in der Mitte, direkt vor einem befindet, am besten geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung durch für den Bildschirmarbeitsplatz geeignete Rollos. Verbrauchsmaterial liegt beim genannten Konzept links, in Armhöhe. Mit der rechten Hand leicht zu erreichen, stört das Besorgen von Nachschub für nur kurze Unterbrechungen. Die für die Steuererklärung relevanten Papiere kommen am besten auf die rechte Seite. Da sie gewissermaßen über dem Arbeitprozess stehen und auch im Vorbeigehen schnell erreichbar sein müssen, sollten sie in Kopfhöhe montiert werden.

