Krankenversicherung:Mitgliederflucht ist nicht zu verzeichnen

Die Presse hat mehrmals mitgeteilt, dass eine wahre Flucht aus den privaten Krankenversicherungen besteht. Dies wurde nun widerlegt. ?Der Spiegel? hatte dieses Gerücht in die Welt gesetzt, doch es stimme nicht. Der Bericht sagte sogar aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Mitgliedern bei der Hilfe einer Alternative hilfreich zu Seite stünden.

Bericht wird von Leienbach dementiert

Der Direktor des PKV-Verbandes, Volker Leienbach, findet diesen Bericht vom ?Spiegel? nicht sehr erfreulich. Die PKV´s sollen eine erhebliche Wanderung der Kunden zu verzeichnen haben. Leienbach ist sogar von dem Gegenteil überzeugt, denn die Bewegungen der Mitglieder zwischen der privaten und gesetzlichen Versicherung sei eher positiv und das bereits seit mehreren Jahren. Einen Beweis kann er auch gleich vorlegen, nämlich die Zahlen. Seit bereits mehr als 5 Jahren seien die Wechselbewegungen zur PKV wesentlich angestiegen. Natürlich sind auch Mitglieder über die Jahre ausgetreten aber einen Zuwachs von jährlich 75000 bis zu 142000 Mitgliedern beweist das Gegenteil des Berichtes.

Pflichtwechsel besteht durchaus

Auch im vergangenen Jahr ist ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen. Leienbach beurteilt die Meldungen daher als grundlegend falsch. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung eher gesetzlich vorgeschrieben ist und viele der privaten Mitglieder gezwungener Maßen wechseln mussten. Umgekehrt gäbe es diesen Zwang nicht. Es ist immer eine freiwillige Entscheidung, wenn man der privaten Krankenversicherung beitritt. Der PKV Wechsel sollte nicht ohne Vergleich erfolgen.

Wechsel in die GKV grundsätzlich nicht möglich

Leienbach gehe zudem weiter auf den Bericht vom ?Spiegel? ein und fände es einen Skandal, wenn die Tatsache stimmen sollte, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen den Mitgliedern dabei behilflich seien, das Sozialgesetzbuch zu umgehen. Laut Bericht ist dies aber angeblich der Fall, damit die Mitglieder weiterhin eine Versicherung vorweisen können, da sie nicht in die gesetzliche aufgenommen werden können. Denn dies ist schwieriger, als manch einer denken mag. Das Gesetz hat da bestimmte Vorstellungen und macht es einem eigentlich unmöglich als Privatversicherter auszutreten.



Donnerstag
17.05.2012
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