Durch die Beitragserhöhung 2012 kommt die Frage eines Wechsels von der privaten KV in die gesetzliche KV immer wieder auf. Da steht allerdings der Gesetzgeber im Weg, denn dieser will die Rückkehr eigentlich gar nicht. Hierbei kommt es in erster Linie auf das Einkommen und das Alter des Versicherten an ? und dann eventuell.
Voraussetzungen für einen Wechsel
In den letzten Wochen sind mit Sicherheit einige Briefe bei Privatversicherten gelandet, die beinhalteten, dass die Beiträge erhöht werden müssen. Viele sahen die anfänglichen Preise als Lockangebote und sind von ihrer privaten Krankenversicherung sehr enttäuscht. Sie wollen einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, da die Leistungen im Prinzip wieder die gleichen beziehungsweise in der PKV kaum mehr zu bezahlen sind. Doch das mit dem Wechsel ist so eine Sache und es müssen einige Besonderheiten vorliege. Allein aus der Beitragsanpassung allein geht es nicht.
Sehr viele Hürden müssen genommen werden
Grundsätzlich ist ein Wechsel nicht möglich. Grundsätzlich heißt aber auch, dass bereits im Vorfeld Ausnahmen bestehen. Dem Gesetzgeber geht es bei dieser Hürde darum, dass nicht die gesunden und jungen Menschen von den privaten Krankenkassen vorerst profitieren können und dann im Alter in die gesetzliche Kassen wechseln. Die Ausnahmen gelten allerdings nur für bestimmte Berufsgruppen.
Angestellte, die unter 55 Jahre sind und bereits ein Jahr unter dieser Versicherungspflichtgrenze liegen.
Angestellte, die, aus welchem Grund auch immer, in die Arbeitslosigkeit fallen, gelangen automatisch durch das Arbeitsamt in die gesetzliche Krankenversicherung.
Studenten, die ein abgeschlossenes Studium vorweisen können, haben mehr oder weniger die freie Wahl, allerdings muss für die PKV das Einkommen über der Jahresgrenze liegen.
Wenn keine Möglichkeit besteht, den Basistarif wählen
Alle privaten Krankenkassen wurden seit 2009 dazu verpflichtet den sogenannten Basistarif anzubieten. Dieser beinhaltet die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung und diente als Sprungbrett für all diejenigen, denen die PKV vorher zu teuer war. Allerdings durfte dieser Basistarif den monatlichen Beitrag von 592,88 Euro nicht übersteigen (?). Wer innerhalb seiner Versicherung in diesen Basistarif wechselt, der hat den Vorteil, dass er seine Altersrückstellungen behalten kann. Sollte in eine andere private Versicherung gewechselt werden, gehen die Rückstellungen leider verloren, wenn die Verträge vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden.

